Leistungen der Pflegeversicherung
Wer ist pflegebedürftig laut § 14 und § 15 SGB XI?
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Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Die Pflegebedürftigkeit wird nach Antragstellung durch einen Mitarbeiter des MDK begutachtet und auf Basis von sechs Modulen ermittelt. Bei der Begutachtung handelt es sich um eine Empfehlung, Die Feststellung Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch die Pflegeversicherung.
Bei der Begutachtung werden sechs entscheidende Bereiche in Augenschein genommen und hierbei zählt seit Januar 2017 der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit:
Mobilität:
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Körperliche Beweglichkeit, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, des Wohnbereichs oder Treppensteigen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: -
Verstehen und Sprechen, Orientierung zu Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im Gespräch verstehen.
Verhaltensweise und psychische Problemlagen: -
Ängste und Aggressionen, die für den Betroffenen selbst und andere belastend sind. Zulassen bzw. Abwehr von pflegerischen Leistungen, Depressionen
Selbstversorgung: -
Welche Maßnahmen im Rahmen der Körperpflege können z.B. auch mit Hilfe von Pflegehilfsmitteln noch eigenständig ausgeführt werden
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen: -
Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen und deuten zu können, Pflegehilfsmittel eigenständig nutzen,
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: -
Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen soziale Kontakte pflegen, Hobbies nachgehen.
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