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Leistungen der Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig laut § 14 und § 15 SGB XI?

 


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Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

 

Die Pflegebedürftigkeit wird nach Antragstellung durch einen Mitarbeiter des MDK begutachtet und auf Basis von sechs Modulen ermittelt. Bei der Begutachtung handelt es sich um eine Empfehlung, Die Feststellung Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch die Pflegeversicherung.

 

Bei der Begutachtung werden sechs entscheidende Bereiche in Augenschein genommen und hierbei zählt seit Januar 2017 der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit:

 

 

     Mobilität:

  • Körperliche Beweglichkeit, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, des Wohnbereichs oder Treppensteigen

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

  • Verstehen und Sprechen, Orientierung zu Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im Gespräch verstehen.

    Verhaltensweise und psychische Problemlagen:

  • Ängste und Aggressionen, die für den Betroffenen selbst und andere belastend sind. Zulassen bzw. Abwehr von pflegerischen Leistungen, Depressionen

    Selbstversorgung:

  • Welche Maßnahmen im Rahmen der Körperpflege können z.B. auch mit Hilfe von Pflegehilfsmitteln noch eigenständig ausgeführt werden

    Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen:

  • Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen und deuten zu können, Pflegehilfsmittel eigenständig nutzen,

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:

  • Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen soziale Kontakte pflegen, Hobbies nachgehen.

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Antragstellung

Nach einer formlosen Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse bekommen Sie zwei Formulare zugeschickt, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Prüfung durch den Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK).

Bei einem Besuch durch den MDK wird überprüft, ob die Vorraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung vorliegen und welche Pflegestufe dem Antragsteller zugeordnet wird.

Nach der Bewilligung zahlt die Kasse rückwirkend bis zum Datum der Antragsstellung Pflegegeld im Rahmen der jeweiligen Pflegestufe.


Die Pflegegrade

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst abgerechnet. Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung als Sachleistungen sowie entlastende Betreuungsmaßnahmen. Sie werden durch uns, als ambulanten Pflegedienst erbracht, da wir Vertragspartner der Pflegekassen sind.

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Die Pflegegrade ab 01.01.2024

Alternativ können Sie auch hier die komplete Broschüre zum Thema Pflegeversicherung von Bundesministerium für Gesundheit herunterladen. Sie können sich diese jedoch auch kostenlos bei uns abholen

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