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Betreuungs und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

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Der Entlastungsbetrag kann für die Erstattung von Leistungen ambulanter Pflegedienste verwendet werden und werden von uns direkt mit der Kasse abgerechnet.


Hierbei handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der/des pflegenden Angehörigen /Lebenspartner bzw. Pflegepersonen ausgerichtet sind.

Darunter fallen folgende Leistungen:
 

·    Besorgungen

·    Bettwäsche wechseln

·    Einkaufen

·    Geschirr spülen

·    Müllentsorgung

·    Mahlzeitenzubereitung

·    Wäschepflege

·    Reinigung der Wohnung

·    Einzelbetreuung

 


Die Einzelbetreuung dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Zudem soll eine bessere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Speziell geschultem Mitarbeiter übernehmen die Einzelbetreuung hilfebedürftiger Menschen.

Bei Pflegegrad 1 können Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, (z.B. Waschen, Duschen, An- und Auskleiden etc.) d.h.  pflegerische Betreuungsleistungen, durchgeführt werden.

Es freut uns sehr, wenn Sie eine Einzelbetreuung in Anspruch nehmen.

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